Anmeldung für Wareneinkaufsvorfinanzierung

Bei der Wareneinkaufsfinanzierung (WEF) fungiert die Wareneinkaufsgesellschaft (WEG) als Zwischenhändler zwischen Käufer und Lieferant. Der Käufer wählt wie gewohnt die gewünschten Waren bzw. Produkte aus und spricht die Konditionen mit seinem Lieferanten ab. Die WEG übernimmt im Anschluss daran den Waren- bzw. Produkteinkauf und veräussert diesen unter Gewährung eines verlängerten Lieferantenkredits weiter.

Das Überzeugende an der WEF mit der WEG ist: Es ist für alle Seiten einfach und transparent in allen Prozessphasen. Der Weg zu neuem unternehmerischem Handlungsspielraum lässt sich in zwölf übersichtliche Schritte gliedern:

  1. Abschluss Rahmenvertrag zwischen Kunde und WEG mit anschliessender Bonitätsprüfung. Festlegung der Wareneinkaufslimite und der individuell vereinbarten, bonitätsabhängigen Stundungsgebühr.
  2. Der Kunde plant wie gewohnt den Waren- bzw. Produkteeinkauf inklusive Konditionen mit seinem Lieferanten und informiert diesen über die geplante Abwicklung mit der WEG.
  3. Einleitung des Bestellvorgangs durch Übersendung des mit dem Kunden verhandelten Angebotes vom Lieferanten an die WEG.
  4. Kunde bestätigt der WEG die Annahme des Angebots durch Rücksendung des von der WEG übermittelten Auftragsformulars.
  5. Abschluss Kaufvertrag zwischen Lieferant und WEG durch Annahme des Lieferantenangebots seitens der WEG.
  6. Abschluss Kaufvertrag zwischen Kunde und WEG durch Annahme des Abrufformulars seitens der WEG.
  7. Warenlieferung erfolgt vom Lieferanten direkt an den Kunden.
  8. Rechnungsstellung des Lieferanten an die WEG.
  9. Kunde bestätigt der WEG den ordnungsgemässen Wareneingang durch Rücksendung der von der WEG übermittelten Wareneingangsbestätigung.
  10. Die WEG zahlt dem Lieferanten den Kaufpreis innerhalb der Skontofrist.
  11. Weiterberechnung des Kaufpreises an den Kunden durch die WEG mit einem Zahlungsziel von 120 Tagen.
  12. Flexible Rückzahlung des Kaufpreises innerhalb des Zahlungsziels durch den Kunden.

Konditionen

Die Konditionen für die WEF mit der WEG sind fair und transparent. Für das verlängerte und flexible Zahlungsziel fallen fest vereinbarte Stundungsgebühren für jeden Monat an, welche taggenau abgerechnet werden. Die Gebühren sind im hohen Masse abhängig von der Bonitätsanalyse des Kunden und von der Höhe der Wareneinkaufslimite. Sie variieren zwischen 0.1% und 1.75% im Monat. Eine einmalige, kleine Prüfungsgebühr wird erhoben.

Juli 2009 (Änderungen vorbehalten)

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